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   SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09 ER   

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https://dejure.org/2009,24498
SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09 ER (https://dejure.org/2009,24498)
SG Detmold, Entscheidung vom 30.09.2009 - S 6 AY 29/09 ER (https://dejure.org/2009,24498)
SG Detmold, Entscheidung vom 30. September 2009 - S 6 AY 29/09 ER (https://dejure.org/2009,24498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines dem Volksstamm der Roma angehörigen Asylbewerbers auf Gewährung sog. privilegierter Leistungen gem. § 2 Ayslbewerberleistungsgesetz (AsylblG); Beurteilung eines evtl. als rechtsmissbräuchlich anzusehenden Verhaltens eines Asylbewerbers unter Betrachtung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 5
    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09
    Dabei wurde das Passivrubrum - von Amts wegen - unter Bezug auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 17.06.2008, Az.: B 8/9 b AY 1/07 R, dort Rdnr. 15 korrigiert.

    Das Bundessozialgericht hat sich mit Urteil vom 17.06.2008 (B 8/9 b AY 1/07 R), teilweise unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung des zuvor zuständigen 9 b. Senates (vgl. hierzu insbesondere die Entscheidung des BSG vom 08.02.2007 - B 9 b AY 1/06 R), mit der Definition des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens auseinandergesetzt.

    Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer läge schon dann vor, wenn bei generell - abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern könne (vgl. hierzu Urteil des BSG 8. Senat vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    In der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.06.2008 - B 8/9 b AY 1/07 R, dort insbesondere Rd.-Nr.n. 43 und 44) wurde ausgeführt, eine Ausnahme von der typisierenden Betrachtungsweise im Sinne der zwischenzeitlich erfolgten höchstrichterlichen Rechtsprechung müsse dann gemacht werden, wenn eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers unabhängig von seinem Verhalten ohnehin in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht hätte vollzogen werden können, etwa weil die Erlasslage des zuständigen Innenministeriums eine Abschiebung ohnehin nicht zugelassen hätte.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung von Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05 m. w. N.).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09
    Das Bundessozialgericht hat sich mit Urteil vom 17.06.2008 (B 8/9 b AY 1/07 R), teilweise unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung des zuvor zuständigen 9 b. Senates (vgl. hierzu insbesondere die Entscheidung des BSG vom 08.02.2007 - B 9 b AY 1/06 R), mit der Definition des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens auseinandergesetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 4504/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Auszug aus SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09
    Die obergerichtliche Judikatur geht nach hiesigem Kenntnisstand weitestgehend davon aus, dass für den Fall, dass den Leistungsberechtigten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurden, von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylblG jedenfalls bei der im Antragsverfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nicht ausgegangen werden kann (vgl. hierzu Beschluss des LSG NRW vom 06.08.2007, Az.: L 20 B 50/07 AY ER, darüber hinaus Urteil des LSG Baden-Württemberg 7. Senat vom 22.11.2007, Az.: L 7 AY 4504/06 sowie Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg v. 06.09.2007, L 15 B 12/07 AY ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09
    Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren ist jedoch nur zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.09.2004, Az.: L 7 AL 103/04 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 20 B 77/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09
    Entsprechend der Judikatur des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (vgl. beispielsweise Beschluss vom 26.06.2008, Az.: L 20 B 77/07 AY ER) ist daher ein Anordnungsgrund in Fällen, in denen - wie hier - Leistungen nach § 2 AsylbLG dem Grunde oder der Höhe nach im Streit stehen, stets dann zu bejahen, wenn ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09
    Die obergerichtliche Judikatur geht nach hiesigem Kenntnisstand weitestgehend davon aus, dass für den Fall, dass den Leistungsberechtigten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurden, von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylblG jedenfalls bei der im Antragsverfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nicht ausgegangen werden kann (vgl. hierzu Beschluss des LSG NRW vom 06.08.2007, Az.: L 20 B 50/07 AY ER, darüber hinaus Urteil des LSG Baden-Württemberg 7. Senat vom 22.11.2007, Az.: L 7 AY 4504/06 sowie Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg v. 06.09.2007, L 15 B 12/07 AY ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 15 B 12/07

    Asylbewerberleistung - einstweiliger Rechtsschutz - erhöhter Leistungsanspruch

    Auszug aus SG Detmold, 30.09.2009 - S 6 AY 29/09
    Die obergerichtliche Judikatur geht nach hiesigem Kenntnisstand weitestgehend davon aus, dass für den Fall, dass den Leistungsberechtigten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurden, von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylblG jedenfalls bei der im Antragsverfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nicht ausgegangen werden kann (vgl. hierzu Beschluss des LSG NRW vom 06.08.2007, Az.: L 20 B 50/07 AY ER, darüber hinaus Urteil des LSG Baden-Württemberg 7. Senat vom 22.11.2007, Az.: L 7 AY 4504/06 sowie Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg v. 06.09.2007, L 15 B 12/07 AY ER).
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